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   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95   

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https://dejure.org/2002,6683
BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95 (https://dejure.org/2002,6683)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95 (https://dejure.org/2002,6683)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 (https://dejure.org/2002,6683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung - Versorgungsbezüge - Ruhestandsbeamter - Einkommensteuer - Verfassungsbeschwerde - Substantiierung - Darlegungspflicht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; EStG § 19 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (BVerfGE 21, 359 ; 81, 208 ).

    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (BVerfGE 81, 208 ).

    Unzulässig ist jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen; Gleiches gilt für die Einführung eines neuen einfach-rechtlichen Gesichtspunktes (BVerfGE 81, 208 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Der Verfassungsbeschwerdeschrift selbst fehlt es an jeglicher Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen des angegriffenen Urteils, zumal das Finanzgericht die der Besteuerung des Beschwerdeführers zugrunde gelegte Norm des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369) zur unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Renten und Pensionen für das maßgebliche Streitjahr 1993 ausdrücklich und mit näherer Begründung noch nicht als verfassungswidrig angesehen hat.

    Der Beschwerdeführer zitiert zwar den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1992 (BVerfGE 86, 369), setzt sich jedoch mit dieser Entscheidung nicht weiter auseinander.

    Vielmehr spricht das Bundesverfassungsgericht davon, dass "bisher" (BVerfGE 86, 369 ), somit bezogen auf das Jahr der Entscheidung, das Jahr 1992, kein Verfassungsverstoß vorliege.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Aus dem Vortrag muss sich ferner ergeben, dass die Verletzung des Grundrechts zumindest möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), denn sie ist unzulässig.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Von daher hat der Beschwerdeführer bereits nicht deutlich gemacht, dass und wie ihn das angegriffene Urteil in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (BVerfGE 67, 90 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    Die Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (BVerfGE 21, 359 ; 81, 208 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.03.1995 - 1 K 2361/94

    Einkommensteuer; Besteuerung von Beamtenpensionen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
    gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. März 1995 - 1 K 2361/94 -.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Die dem Vorläufigkeitsvermerk zu Grunde liegenden Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht 2 BvL 7/95 sowie 2 BvR 2295/95 beträfen das Veranlagungsjahr 1993.
  • BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten

    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 -, juris, Rn. 3).
  • FG Münster, 18.10.1999 - 4 K 7821/97

    Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten als Bezüge aus früheren

    Auch ist beim Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob die dem Gesetzgeber zur verfassungsrechtlich gebotenen Angleichung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Alterseinkünften zur Verfügung stehende Zeit abgelaufen ist, aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.07.1995 - 5 K 1047/95 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 918, das Normenkontrollverfahren 2 BvL 7/95 und ferner zu derselben Frage das Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2295/95 anhängig.
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 116-IV-19
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 - juris Rn. 3; Beschluss vom 23. Januar 1990, BVerfGE 81, 208 [214]).
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